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Hanaus nachhaltiger Arbeitgeber sucht Verstärkung!

Egal ob Du technikaffin, kommunikationsstark, handwerklich begabt oder kaufmännisch versiert bist - wir suchen in vielen Bereichen neue Mitarbeiter, die mit uns gemeinsam wachsen wollen. Werde Teil unseres #löwenstarken Teams und bewirb Dich noch heute!

Interessante Stellenangebote und weitere Informationen findest Du auf unserer Karriereseite.

Und jetzt gibt's was auf die Ohren! Zum Start unserer umfangreichen, crossmedialen Kampagne gibt es neben Printbeilegern und Anzeigen in regionalen Tageszeitungen (an insgesamt über 300.000 Haushalte) auch unseren Radiospot zu hören – morgens auf HR Info und abends auf Hitradio FFH.

 

Macht mit bei unserem Gewinnspiel Jetzt Flyer oder Kaffeebecher entdecken und gewinnen!

​​​​​Finde unsere Beileger oder Kaffeebecher und gewinne!

Im Hanauer Anzeiger, Main-Echo, dem Hanauer Boten und in vielen weiteren Zeitungen werden Euch an den Wochenenden unsere Beileger im löwenstarken BVS-Look ins Haus flattern. Halte die Augen offen und drücke auf den Auslöser, wenn Du einen in den Händen hältst.

Stelle Dein Foto als Antwort in die Kommentare unserer Gewinnspielbeiträge auf Facebook und/oder Instagram und like ihn, schon bist Du im Lostopf und hast wöchentlich die Chance auf einen von drei Frühstücksgutscheinen von Klara Hanau im Wert von jeweils 20,- € oder eine von drei Kinopolis 3D-Geschenkfilmdosen mit je 2 Filmgutscheinen, Softdrinks und einem Snack-Menü für zwei im Wert von jeweils 32,90 € (Verpackung und Versand übernehmen wir). Die schönsten Beiträge gewinnen!

Unsere löwenstarken Beileger könnt Ihr in folgenden Boten lesen: Büdinger, Fuldaer, Frankfurter, Gelnhäuser, Hanauer, Langenselbolder, Schlüchterner und Wetterauer. Zusätzlich auch im Hanauer Anzeiger (Hanau Post, Langenselbolder Zeitung, Maintal Tagesanzeiger) und im Main-Echo.

Teilnahmeschluss ist der 19.11.2021! Anschließend werden die Gewinner bekanntgegeben.​​​​​​

Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele veranstaltet durch:

BVS Electronics GmbH
Margarete-von-Wrangell-Straße 18
63457 Hanau
Deutschland

  1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, welche die BVS Electronics GmbH oder rechtlich verbundene Unternehmen (gemeinsam im Folgenden die „BVS“) auf den durch sie betriebenen Website und Social Media Kanälen durchführen und in denen auf diese Bedingungen verwiesen wird. Eventuell zusätzliche Bedingungen zu den einzelnen Gewinnspielen gehen diesen Bedingungen vor.
  2. Zur Teilnahme berechtigt an einem Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Beschränkt geschäftsfähige Personen die das 14. Lebensjahr erreicht haben, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen nur teilnahmeberechtigt, soweit die BVS dies für das jeweilige Gewinnspiel ausdrücklich zulässt und der/die Sorgeberechtigte(n) wirksam zustimmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter der BVS und ihrer verbundenen Unternehmen, sowie deren Verwandte und Verschwägerte 1. und 2. Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch. Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden.
  3. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden.

    Bei der Teilnahme am Gewinnspiel werden teilweise Pflichtangaben und teilweise freiwillige Angaben abgefragt, z.B. Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder E-Mail- Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden durch die BVS entsprechend der Datenschutzerklärung und ggf. zusätzlich erteilter Einwilligungserklärung behandelt. Als Gegenleistung für die Ermöglichung der Teilnahme am Gewinnspiel ist BVS berechtigt, die vorbenannten Daten zu verarbeiten, um den/die Gewinner/in zu ermitteln.
  4. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sämtliche Angaben — soweit Angaben gemacht werden — der Wahrheit entsprechen. Anderenfalls kann der Ausschluss erfolgen.
  5. Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, gilt Folgendes:

    Der Teilnehmer wird keine strafbaren, diskriminierenden, jugendgefährdenden pornographischen, rassistischen und/ oder anderweitig extremistischen Inhalte der BVS zur Verfügung stellen bzw. uploaden und stellt die BVS insofern von Ansprüchen Dritter frei.

    Ferner versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm übermittelten Materialien ist und stellt die BVS insofern von allen Ansprüchen Dritter frei.

    Jeder Teilnehmer räumt der BVS das ausschließliche und übertragbare und im Übrigen unentgeltliche Recht ein, diese Materialien, im Rahmen des aktuell laufenden Gewinnspiels, unbeschränkt zu nutzen.

    Jeder Teilnehmer überträgt zudem der BVS das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber der BVS erklärt, dass er das Eigentum nicht übertragen möchte.

    Eine solche Erklärung muss spätestens 10 Tage nach Abschluss eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) der BVS unter der im Impressum genannten Adresse zugegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann die BVS alle übermittelten Materialien vernichten.
  6. Es wird keine Haftung für jegliche Probleme oder Mängel im Zusammenhang mit Computern, Verbindungen, Netzwerken etc. übernommen, die vom Teilnehmer für das Versenden einer Einsendung bis zum Einlangen in der Sphäre der BVS genutzt werden.
  7. Die BVS übernimmt die Haftung für die an es übermittelten Materialien nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Dritter.
  8. Die BVS behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots die jeweiligen angekündigten Gewinne auszutauschen und durch andere Gewinne und Preise zu ersetzen, den jeweiligen Spielablauf zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Dem gegebenenfalls bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen die BVS zu.
  9. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die BVS, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet die BVS nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.
  10. Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer in Textform (insbesondere per Post, E-Mail oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinner ist verpflichtet, der BVS innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird die BVS im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners eine Nachricht hinterlassen, soweit dies technisch möglich ist. Der Gewinner muss innerhalb von drei Werktagen nach Hinterlassen dieser Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) der BVS mitteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen hat der Teilnehmer keinen Anspruch mehr auf den Preis und ist die BVS berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber der BVS sind ausgeschlossen.

    Der/Die Gewinner/in wird von uns zeitnah nach Gewinnspielende informiert, auf welchem Weg er/sie den/die Gewinn/e erhalten.
  11. Preise sind auf die veröffentlichten Spezifikationen beschränkt. Alle anderen Dienstleistungen, wie beispielsweise die Ausstattung, die zur Nutzung der vergebenen Preise erforderlich sind oder im Fall eines spezifizierten Reisepreises alle Ausstattungen, die der Gewinner möglicherweise für die Reise benötigt oder eine Reise, die zur Erreichung der Abfahrtsstelle erforderlich ist oder beliebige Kosten, die während der Reise entstehen, die gemäß der Preisdefinition nicht als Teil des Preises aufgelistet sind, sind nicht inkludiert, außer im Fall einer ausdrücklichen anderslautenden Angabe in den Teilnahmebedingungen. Demzufolge erklärt der Teilnehmer im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt die BVS keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden und wird von ihm insoweit von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, zahlt die BVS den Gegenwert nicht in Geld aus.
  12. Sofern der Teilnehmer gegen besondere Spielregeln oder diese Bedingungen verstößt, ist die BVS jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme ohne Vorankündigung auszuschließen.
  13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  14. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Hanau als Sitz des Anbieters als vereinbart.
  15. Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die BVS weist allerdings darauf hin, dass sie grundsätzlich nicht bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
  16. Der Erwerb von Produkten und Dienstleistungen beeinträchtigen nicht den Ausgang des Gewinnspiels.